GHSV Wildbahn e.V. 

 

Platzordnung 

Regeln im täglichen Leben sollen den Umgang miteinander leichter machen Diese Ordnung soll dem besseren Miteinander auf dem Übungsgelände dienen. Um den Ausbildungs-und Übungsbetrieb reibungslos durchzuführen und den Aufenthalt auf unserem Platz und in der Umgebung für alle positiv und möglichst ohne Probleme gestalten zu können, sind die folgenden Grundsätze zu beachten und einzuhalten. 

1.

Bei der Hundeausbildung sind die Regeln und Vorschriften des Tierschutzgesetzes bindend. Für alle Nutzer des Hundeplatzes gelten die Satzung, die Vereinsheimordnung und die Platzordnung. Die Aufsicht über das Vereinsgelände obliegt dem Vorstand, den Trainern und dem Platzwart -Ihnen ist Folge zu leisten! 

2.

Jeder Hundehalter hat dafür zu sorgen, dass sein Hund weder andere Personen noch Hunde belästigt, oder in Gefahr bringt. Während des Übungsbetriebs (z.B. samstags von 14.00 bis 17.00 Uhr und bei den Kursen unter der Woche) gilt: auf dem gesamten Gelände herrscht Leinenpflicht! 

Beim Betreten des Hundeplatzes, aber auch auf den Weg dorthin bleibt der Hund so lange angeleint bis ausdrücklich durch den verantwortlichen Trainer darauf hingewiesen wird, dass der Hund ohne Leine laufen darf. Solange die Hunde angeleint sind, sollten die Hunde nicht miteinander spielen oder in Kontakt treten – denn es fördert zum einen das Zerren an der Leine und sorgt zum anderen häufig für Streitereien zwischen den Hunden! Auch beim Geräte Auf-oder Abbau vor und nach Übungsstunden sollen die Hunde angeleint und zuverlässig an ihrem zugewiesenen Platz liegen. Ein Sicherheitsabstand (Individualabstand) ist während der Ablage immer einzuplanen! Ausnahmen werden vom Vorstand geregelt. 

3.

Alle Kursteilnehmer, Mitglieder und Gäste, parken ihre Fahrzeuge unten auf den Parkstreifen vor der Einfahrt des Vereinsgeländes nicht auf dem Vereinsparkplatz. Hiervon ausgenommen sind die Trainer oder Mitglieder die einen zweiten Hund für eine nächste Trainingsstunde im Auto lassen möchten / müssen. Ausnahmen können die jeweiligen Trainer zulassen. 

4.

Bei allen Hunden muss eine gültige Schutzimpfung bestehen (Satzung § 7.2). Beim erstmaligen Betreten des Vereinsgeländes ist der Impfpass des Hundes mitzuführen und bei Nachfrage vorzulegen. Hunde mit ansteckenden Krankheiten und/oder Ungezieferbefall dürfen das Vereinsgelände nicht betreten. 

5.

Bevor der Hund auf das Vereinsgelände geführt wird, sollte er sich bereits gelöst haben (das heißt er sollte seinen Haufen gemacht und seine Blase entleert haben)! Auf dem Platz sollte der Hund NICHT an den Zaun, an Geräte oder Gegenstände urinieren bzw. markieren. Die unangenehmen "Hinterlassenschaften" der Hunde sind auf dem Trainingsgelände, aber auch außerhalb des Geländes, sofort und unaufgefordert zu entfernen. Alle Hundeführer sollten deshalb stets Kotbeutel o. Ä. mitführen. Hat der Hund doch mal auf den Platz, an den Zaun, an Trainingsgeräte oder Gegenstände markiert oder uriniert, so sind diese Stellen vom jeweiligen Hundeführer unverzüglich mit Wasser zu reinigen. 

6.

Alle Kursteilnehmer, Mitglieder und Gäste sollten pünktlich zu den Gruppenstunden erscheinen, da sie sonst den reibungslosen Trainingsablauf behindern. Für das Sport-Training findet der Geräteaufbau grundsätzlich mindestens 15 Minuten vor dem jeweiligen Training statt. 

7.

Der Verein übernimmt keine Haftung für Sach-, Vermögens-, oder Personenschäden. Für die Dauer des Platzaufenthalts bleibt der Hundeführer / Hundehalter verantwortlicher Halter für seinen Hund im Sinne des BGB. Für alle durch Hunde verursachten Schäden haften ausschließlich deren Halter. Eine Hundehaftpflicht Versicherung ist daher Pflicht.

Dieses gilt im Übrigen auch für Hunde, die nicht unter die 20/40er Regelung des Landeshundegesetzes NRW (LHundG NRW) fallen. 

8.

Das Betreten des Vereinsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Nutzung der Übungsplätze, des Vereinsheims und der Sportgeräte ist grundsätzlich nur zu den festgelegten Übungszeiten nach Anweisung bzw. unter Aufsicht eines Trainers gestattet. Ausnahmen bestimmt der Vorstand in Absprache mit dem Platzwart. Hunde dürfen auf den Übungsplätzen nie ohne Aufsicht sein. Die Verantwortung über den einzelnen Hund trägt ausschließlich der jeweilige Hundeführer. 

9.

Alle Geräte und Einrichtungen sind pfleglich und mit Sorgfalt zu behandeln und nach Gebrauch wieder an dem dafür vorgesehenen Platz abzustellen. Eventuelle Schäden sind sofort dem verantwortlichen Übungsleiter oder dem Platzwart zu melden. 

10. 

Tabak und Zigarettenkippen sind äußerst giftig für Hunde. Daher sind Zigarettenkippen stets in den Aschenbechern zu entsorgen und nicht auf den Boden zu werfen. Auf dem Übungsplatz herrscht zudem striktes Rauchverbot

. (Besonders für Welpen stellen die Zigarettenkippen eine große Gefahr dar!) Der Verzehr von Getränken in Glasflaschen, bzw. Getränken aus Gläsern ist auf dem Übungsplatz untersagt. Handys sind während der Trainingseinheiten zumindest auf "lautlos" zu stellen. 

11. 

Kinder müssen von einem Erziehungsberechtigten beaufsichtigt werden. Geräte für den Hundesport sind nicht als Kinderspielgeräte Zweck zu entfremden. 

 

Die Pflege des Vereinsgeländes erfolgt durch alle aktiven Mitglieder in Absprache mit dem Platzwart (Arbeitsplan / Arbeitseinsätze) 

Wir danken für Euer Verständnis 

Der Vorstand 

Stand März 2013